| Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung B'90/Die Grünen Mannheim 04.07.2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 4. Wahl der Delegation für die Landesdelegiertenkonfernz am 17.10./18.10. in Offenburg |
| Antragsteller*in: | KV Mannheim (dort beschlossen am: 19.06.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 19.06.2026, 11:19 |
A3: Verfahrensvorschlag Personenwahl Delegierte
Antragstext
Die Bewerbungsfrist endet mit dem Eintritt in die Vorstellungsrunde. Das
Präsidium fragt davor nochmal, ob weitere Bewerbungen vorliegen. Eine Bewerbung
kann in Textform oder mündlich erfolgen. Bewerber*innen stellen sich in der
alphabetischen Reihenfolge des Nachnamens vor. Für die Vorstellungsrede steht
dem*r Bewerber*in 2-Minuten zur Verfügung. 10 Sekunden vor Ablauf dieser Zeit
weist das Präsidium auf den Ablauf der Redezeit hin. Die Redezeit wird strikt
beendet. Während der Bewerbungsrede werden Fragen an die*den jeweilige*n
Bewerber*in in einer Frauen* und einer offenen Fragebox gesammelt. Fragen werden
nur zugelassen, wenn die*der Fragesteller*in darauf ihren*seinen Namen angegeben
hat.
Nach allen Vorstellungsreden beginnt die Fragerunde. Pro Bewerbung werden 4
Fragen zugelassen. Redebeiträge von Frauen* und offene Beiträge werden
abgewechselt. Dazu kann man sich beim Eintritt in den Tagesordnungspunkt in die
entsprechende Redeboxen einwerfen. Redebeiträge von Frauen* und offene
Redebeiträge werden abgewechselt. Ist die Redeliste der Frauen* erschöpft, so
sind die Frauen* der Versammlung zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden
soll. Die Redebeiträge werden gelost, wenn es mehr als die jeweils zugelassenen
Redebeiträge gibt. Für die Beantwortung der Fragen stehen der*dem Bewerber*in
weitere 2 Minuten zur Verfügung, die ebenfalls strikt beendet werden. Die*der
Bewerber*innen beantworten in umgekehrter Reihenfolge ihre Fragen.
Nach der Fragerunde beginnt die Wahl. Ein*e Bewerber*in ist gewählt, wenn sie*er
mindestens eine Stimme mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen erhalten hat.
Erreicht ein*e Bewerber*in im ersten Wahlgang die ausreichende Anzahl an Stimmen
nicht, gibt es einen zweiten Wahlgang. Vor Eintritt in den zweiten Wahlgang
werden alle restlichen Bewerber*innen gefragt, ob sie erneut antreten wollen. Im
zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten abgegebenen Stimmen auf sich
vereinigt und dabei mindestens ein Drittel aller abgegebenen Stimmen erhält.
Stehen nicht mehr Kandidierende zur Verfügung als Ämter/Mandate zu vergeben
sind, so ist auch im zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit erforderlich. Sollte
auch der zweite Wahlgang kein Ergebnis liefern, erfolgt ein dritter Wahlgang.
Auch hier werden alle restlichen Bewerber*innen gefragt, ob sie wieder antreten
wollen. Im dritten Wahlgang ist die*der Bewerber*in gewählt, die*der die meisten
Stimmen auf sich vereint. Bei Gleichstand wird von der Auszählkommission gelost.
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