| Veranstaltung: | Jahreshauptversammlung B'90/Die Grünen Mannheim 04.07.2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
| Antragsteller*in: | KV Mannheim (dort beschlossen am: 19.06.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 19.06.2026, 11:17 |
A2: Verfahrensvorschlag Anträge
Antragstext
Teil 1: Aussprache
Es werden 6 2-minütige Redebeiträge zugelassen, die jeweils zur Hälfte auf
Frauen*- und offene Beiträge aufgeteilt werden. Offene Fragen sind für alle,
also ausdrücklich auch für Frauen* offen. Dazu kann man sich beim Eintritt in
den Tagesordnungspunkt in die entsprechende Redeboxen einwerfen. Redebeiträge
von Frauen* und offene Redebeiträge werden abgewechselt. Ist die Redeliste der
Frauen* erschöpft, so sind die Frauen* der Versammlung zu befragen, ob die
Debatte fortgesetzt werden soll. Die Redebeiträge werden gelost, wenn es mehr
als die jeweils zugelassenen Redebeiträge gibt.
Teil 2: Einbringung und Abstimmung Verfahrensantrag
Vor der Einbringung des Antrages endet die Frist zur Einbringung von
Änderungsanträgen. Vor Fristablauf wird erfragt, ob es Änderungsanträge gibt.
Der Antrag wird anschließend in einer maximal 2-minütigen Rede von der*dem
Antragsteller*in eingebracht. Liegen Änderungsanträge vor, werden diese
anschließend in ihrer Reihenfolge im Antragstext abgestimmt. Dazu hält die*der
Änderungsantragssteller*in jeweils eine Einbringungsrede von maximal 2 Minuten,
gefolgt von der Möglichkeit zu einer 2-minütigen Gegenrede durch die*den
Antragsteller*in.
Anschließend wird abgestimmt, ob der Änderungsantrag angenommen ist. Dazu muss
der Änderungsantrag die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten. Beziehen sich
zwei oder mehr Änderungsanträge auf die gleiche Textstelle im Originalantrag, so
werden diese Anträge zunächst in jeweils 2-minütigen Einbringungsreden durch die
Änderungsantragsteller*innen eingebracht. Anschließend können die
Antragsteller*innen jeweils in 2-minütigen Gegenreden ihren Antrag verteidigen.
Zur Abstimmung wird nun zunächst ein Stimmungsbild eingeholt, indem die
Änderungsanträge gegeneinander abgestimmt werden. Über die Annahme des
Änderungsantrages, der die meisten Stimmen enthält, wird dann in einer weiteren
Abstimmung abgestimmt. Der Änderungsantrag ist dann angenommen, wenn er die
Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Nachdem alle Änderungsanträge
abgestimmt wurden, besteht die Möglichkeit zu einer maximal 2-minütigen
Gegenrede gegen den Antrag. Gibt es mehr als einen Einwurf zur Gegenrede,
einigen sich die Redner*innen oder es wird gelost.
Es folgt die Schlussabstimmung über den Antrag. Der Antrag ist angenommen, wenn
er die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen bei inhaltlichen Anträgen,
oder Zweidrittel der abgegebenen, gültigen Stimmen bei Satzungsänderungen
erreicht.
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